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Für den Schaden haftbar sein

См. также в других словарях:

  • haftbar — hạft|bar 〈Adj.〉 für etwas haftbar sein für etwas haften, bürgen, für etwas verantwortlich sein ● jmdn. für etwas haftbar machen; für einen Schaden haftbar sein * * * hạft|bar <Adj.>: haften müssend, haftpflichtig: eine e Person; für den… …   Universal-Lexikon

  • Schiffer — 1. De Schipper mut op de hiss1 fahren. 1) Muthmassung, Ungefähr. 2. Dem Schiffer kann nichts widerstehen, das beste Schiff muss untergehen. Holl.: Zulk een schipper moet gij kiezen, wilt gij schip en goed verliezen. (Harrebomée, II, 252b.) 3. Dem …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Schuldrecht (Frankreich) — In der französischen Rechtswissenschaft bezeichnet Schuldrecht (frz. droit des obligations) ein Rechtsgebiet, das sich mit dem Zustandekommen und den Wirkungen obligatorischer Rechte befasst. Es gehört zu den Kerngebieten des französischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Haftpflicht der Eisenbahnen — (responsibility; responsabilité; responsabilità). Inhaltsangabe: I. Begriff der Eisenbahnhaftpflicht im Sinne dieser Ausführungen. II. Grundzüge der geschichtlichen Entwicklung des H. Rechts. III. Darstellung des allgemeinen H. Rechts mit… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Frachtrecht — der einzelnen Staaten. (Eisenbahnfrachtrecht). Inhalt: Einleitung. – I. Teil: Das interne Eisenbahnfrachtrecht der Vertragsstaaten des IÜ. – II. Teil: Das interne Eisenbahnfrachtrecht der europäischen Nichtvertragsstaaten, sowie Amerikas. – III.… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Frachtrecht, internationales — Frachtrecht, internationales. Inhalt: I. Geschichtliches, Geltungsgebiet, Wesen und Anwendbarkeit des IÜ. – II. Der internationale Frachtvertrag. Sein Abschluß und Inhalt. – III. Ansprüche aus dem internationalen Frachtvertrag. – IV. Rückgriff. – …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Schadensersatz — Unter Schadensersatz (häufig auch und in Österreich grundsätzlich nur in der Schreibweise Schadenersatz anzutreffen) versteht man den Ausgleich eines Schadens. Ein Schaden ist jede unfreiwillige Einbuße an Lebens und Rechtsgütern.[1] Der… …   Deutsch Wikipedia

  • Haftpflicht — (Haftung, Haftbarkeit, Gewährleistung), im allgemeinen die Verpflichtung, für gewisse Schäden und Nachteile auszukommen; im engern Sinne die Verpflichtung, den nicht durch eigne Handlungen oder Unterlassungen entstandenen Schaden zu ersetzen. Je… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Aktie — und Aktiengesellschaft. Die Aktiengesellschaft ist nach dem Handelsgesetzbuch eine Handelsgesellschaft, bei der sich (im Unterschiede gegen die andern Arten von Handelsgesellschaften) sämtliche Gesellschafter (Aktionäre) nur mit Einlagen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Haftpflicht [1] — Haftpflicht. I. Allgemeines. Das Wort Haftpflicht wird vielfach in ganz verschiedenem Sinne angewandt. Irreführend ist, wenn von einer Haftpflicht des Architekten, des Technikers u.s.w. gesprochen wird, z.B. für Konstruktions oder Rechenfehler… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Pferdehaltung — Als Pferdehaltung bezeichnet man die Haltung von Pferden als Haus und Nutztiere zur Arbeit und zur Freizeitgestaltung. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 1.1 Bedürfnisse des Pferdes 1.2 Interessen des Halters/Pferdebesitzers …   Deutsch Wikipedia

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